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Zweckverband Entsorgungsregion West
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Neuer Abfallwirtschaftsplan steht zur Disposition

01.08.10

Die neue NRW-Minderheitsregierung beabsichtigt, auch im Hinblick auf den Entwurf des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, den kürzlich beschlossenen AWP für das Land NRW  aufzuheben.

abfallwirtschaftsplanDie Verantwortung für die Abfallentsorgung soll als Teil der Daseinsvorsorge bei den Kommunen verbleiben. Dies gilt auch für die beabsichtigte Einführung einer Wertstofftonne. Denn die Kommunalwirtschaft ist nicht auf Gewinnmaximierung gerichtet, sondern Garant für Lebensqualität.

Durch verbindliche Zuweisungen und regionale Entsorgungsautarkie soll Mülltourismus, der Verkauf kommunaler Anlagen und höhere Abfallgebühren verhindert werden und die kommunale Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben. Die Ziele der umzusetzenden EU-Abfallrahmenrichtlinie werden hierbei intensiv berücksichtigt, wie die verstärkte Forderung nach einer strengen Getrennterfassung von Abfällen, insbesondere von Bioabfällen zur Biogasnutzung.