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Zweckverband Entsorgungsregion West
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Einführung einer Wertstofftonne soll Verwertungspotentiale erschließen

04.04.11

Mit Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Abfallwirtschaft wird damit konsequent auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet.

Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde daher auch die Rechtsgrundlage für die Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“ geschaffen. Danach sollen Haushalte künftig neben Leichtstoffverpackungen auch stoffgleiche Nichtverpackungen sowie weitere Wertstofffraktionen in einer Wertstofftonne entsorgen können.

Derzeit wird jedoch noch heftig diskutiert, wie sich die Idealzusammensetzung der Wertstofftonne darstellen soll, welche Auswirkungen auf die Sortierung und Verwertung sowie auf die Mengen und Kosten zu erwarten sind. Insbesondere die Trägerschaft, sprich ob in überwiegend privater oder öffentlich-rechtlicher Hand, spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Daher ist es notwendig, dass auch die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet des ZEW frühzeitig über Zusammenhänge, Fragestellungen und Auswirkungen einer Wertstofftonne informiert werden. Der ZEW richtet daher u.a. am 11.05.2011 einen Workshop für die Kommunen aus.

Nach Abschluss der bundesweiten Debatte werden die konkreten rechtlichen Tatbestände zur Einführung einer Wertstofftonne in Form einer Verordnung oder gegebenenfalls in einem Gesetz geregelt werden.