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Zweckverband Entsorgungsregion West
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Verbandsweite Getrennterfassung von Bioabfällen

04.04.11

Der ZEW hat diese Vorgaben gegenüber seinen Verbands-kommunen und der Regio-Entsorgung AöR konsequent verfolgt.

Mit Neufassung der Abfallsatzung des ZEW vom 11.12.2008 wurden in § 10 konkrete Regelungen zur Abfalltrennung aufgenommen.Danach sind mindestens die Abfallfraktionen Restabfälle, Bio- und Grünabfälle sowie Altpapier getrennt durch den Abfallerzeuger/-besitzer zu erfassen. Die für die Einsammlung zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hatten ab 01.01.2010 Systeme zur Getrennterfassung, insbesondere zur Bioabfallerfassung, anzubieten.

Diese Vorgabe hat der ZEW gegenüber seinen Verbandskommunen und der RegioEntsorgung AöR konsequent verfolgt, mit dem Ergebnis, dass nun verbandsweit in allen Städten und Gemeinden, ob über die Biotonne oder durch Abgabemöglichkeiten von u. a. Bioabfällen an Wertstoffhöfen (soweit nicht nachweislich ordnungsgemäß eigenkompostiert wird), Bioabfall erfasst und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden kann.