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Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

01.05.11

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat und danach dem deutschen Bundestag zugeleitet.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Die Abfallwirtschaft wird damit konsequent auf Abfallvermeidung und Recycling, unter Beachtung der vorgegebenen Recycling-Quoten bis zum Jahr 2020 für Siedlungsabfälle (65%) und Bau- und Abbruchabfälle (70%), ausgerichtet. Ferner gilt ab dem Jahr 2015 die flächendeckende Getrennterfassung für Bio-, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle, die vor Ort je nach technischer Möglichkeit und wirtschaftlicher Zumutbarkeit flexibel ausgestaltet werden kann.


An der bisherigen Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen und privaten Entsorgern wird im Entwurf festgehalten, insbesondere die Zulässigkeitskriterien zur Durchführung gewerblicher Sammlungen wurden im Hinblick auf die Gefährdung kommunaler Entsorgungsaufgaben strenger gefasst. Aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger führen die im Entwurf enthaltenen Regelungen jedoch zu einer gravierenden Verschlechterung ihrer Position.

Ferner wird die Rechtgrundlage zur Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“ geschaffen. Damit sollen Wertstoffe einfacher, in besserer Qualität und größerer Menge erfasst werden. Jedoch besteht noch erhebliche Uneinigkeit über die Zuständigkeit. Konkrete rechtliche Regelungen und Ausgestaltungsvorgaben liegen ebenfalls noch nicht vor. In einem Planspiel, bei welchem Kommunen, Entsorgungswirtschaft, Umweltverbände, Hersteller, Handel sowie Verbraucher / - innen vertreten sind, sollen Basiselemente und praktikable Regelungen geschaffen und alle Detailfragen geklärt werden für den anschließend vom Bundesumweltministerium zu entwickelnden Regelungsentwurf in Form einer Verordnung oder sogar eines eigenständigen Gesetzes.