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Abstimmung des Europaparlaments zur Kreislaufwirtschaft: „Zielmarken sind essenziell“

9.2.2021

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Heute stimmt das Europäische Parlament über einen Bericht zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft ab, den die EU-Kommission im März 2020 als zentralen Baustein des Grünen Deals veröffentlichte.

Dazu die Vizepräsidenten des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Patrick Hasenkamp (Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit) und Karsten Specht (Sparte Wasser und Abwasser).

Patrick Hasenkamp: „Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft dokumentiert den entschiedenen Willen, der Ressourcenverschwendung endlich etwas entgegen zu setzen und die Kreislaufwirtschaft als Motor für eine nachhaltige europäische Wachstumsstrategie zu positionieren.

Der Plan enthält mit Maßnahmen wie der Ausweitung des Ökodesigns oder einem Recht auf Reparatur längst überfällige Ansätze, das Problem der Ressourcenverschwendung an der Wurzel zu packen. Diese und weitere Maßnahmen müssen nun zügig in konkrete Vorgaben gegossen werden. Denn klimaneutrale und ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft beginnt nicht erst, wenn man etwas wegwirft – 80 Prozent der Umweltauswirkungen entscheiden sich bereits in der Designphase!

Sehr erfreulich ist daher, dass die Abgeordneten des EU-Parlaments in ihrem Bericht die VKU-Forderung für produktspezifische Rezyklatquoten unterstützen. Derartige Zielmarken sind essenziell, denn die Erfahrung zeigt leider: Ohne sie bleiben die notwendigen Impulse aus. Das ist insbesondere bei Kunststoffen zu beobachten. Hier sorgt der niedrige Ölpreis für billiges Neuplastik und macht recycelte Materialien unattraktiv.

Wichtig ist ebenfalls, einen gemeinsamen Ansatz für die Entsorgung der Abfälle zu finden, die nicht hochwertig recycelt werden können. Leider landet in Europa noch zu viel unvorbehandelter Abfall auf Deponien – bei Abfällen biologischen oder organischen Ursprungs die klimaschädlichste Form der Abfallentsorgung. Der VKU spricht sich daher seit Jahren dafür aus, diejenigen Abfälle, die nicht hochwertig recycelt werden können und einen ausreichenden Heizwert aufweisen, in fortschrittlichen Verbrennungsanlagen zur Energiegewinnung mit hoher Energieeffizienz und niedrigen Emissionen zu verwerten.

Die Beendigung der Deponierung nicht vorbehandelter Siedlungsabfälle birgt enorme Klimaschutzpotenziale – bei vergleichsweise geringen Kosten: Seit 1990 hat der Sektor Abfallwirtschaft in Deutschland die Emissionen um etwa 75 Prozent reduziert. Davon sind etwa 95 Prozent dem Engagement der Kommunen durch die Beendigung der Deponierung zu verdanken. Außerdem kann durch die energetische Abfallverwertung klimafreundliche Energie zur Verfügung gestellt werden, die fossile Primärenergie ersetzt. Diese Klimaschutzpotenziale müssen nun in ganz Europa umgesetzt werden. Dazu ist es unerlässlich, dass die Abfallverbrennung nicht unsachgemäß belastet wird – etwa durch eine CO2-Bepreisung – denn damit würde man dem Klimaschutz einen Bärendienst erweisen. Die CO2-Emissionen aus der Abfallentsorgung müssen, so wie die Umweltauswirkungen aus Herstellung und Gebrauch, den Produkten zugeordnet werden. Für eine dahingehende Lenkungswirkung schafft die neue EU-Plastikabgabe eine gute Grundlage, sofern sie auf die Hersteller umgelegt wird.“

Der VKU begrüßt zudem, dass die EU-Parlamentarier aus dem Aktionsplan auch das Thema Mikroplastik aufgreifen und die EU-Kommission zu verbindlichen Reduzierungsmaßnahmen auffordern.

Dazu Karsten Specht, Vizepräsident der VKU-Wasser- und Abwassersparte: „Ob absichtlich oder unabsichtlich freigesetztes Mikroplastik: Die kleinen Teilchen verbleiben jahrzehntelang im Ökosystem und müssen bereits an der Quelle vermieden oder reduziert werden. Wir brauchen deshalb auf europäischer Ebene die Etablierung einer erweiterten Herstellerverantwortung.“