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Zweckverband Entsorgungsregion West
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Entsorgungsregion West
Zum Hagelkreuz 24
52239 Eschweiler
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Aktuelles

  • Neuer Abfallwirtschaftsplan steht zur Disposition

    Die neue NRW-Minderheitsregierung beabsichtigt, auch im Hinblick auf den Entwurf des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, den kürzlich beschlossenen AWP für das Land NRW  aufzuheben.

     
  • Nordrhein-Westfalens neuer Abfallwirtschaftsplan in Kraft getreten!

    Mit dem landesweiten AWP gibt es erstmalig einheitliche Rahmenbedingungen für die Entsorgung der Siedlungsabfälle in NRW.

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  • Entwurf des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes liegt vor!

    Der Arbeitsentwurf des KrW-/AbfG liegt vor. Es soll der Umsetzung der novellierten europäischen Abfallrahmenrichtlinie, die von den Mitgliedsstaaten der EU bis zum 12.12.2010 in nationales Recht umgesetzt werden muss, dienen.

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  • Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts stützen kommunale Abfallwirtschaft!

    Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen PPK-Sammlung (Papier, Pappe, Kartonagen) in Kiel stützen kommunale Abfallwirtschaft!

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  • Rauchgasreinigungsanlage der MVA Weisweiler wird umgebaut

    Städteregionsrat Helmut Etschenberg ist der neue Aufsichtsratsvorsitzende der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG. Gleich zu Anfang seiner Amtszeit am Donnerstag wurde eine wichtige Entscheidung im Aufsichtsrat gefasst: Die Rauchgasreinigungsanlage der Müllverbrennungsanlage in Weisweiler wird umgebaut. Ziel dieses Umbaus: Kosteneinsparungen, Energieeinsparungen und eine nachhaltige Reduzierung der CO²-Emissionen.

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Sonstige Abfälle zur Beseitigung oder Verwertung


Sonstige Abfälle

Als sonstige Abfälle zur Beseitigung oder Verwertung fallen außerdem an:

  • Restabfälle
  • Sperrmül
  • Altpapier
  • Bio- und Grünabfälle
  • Elektro- und Elektronikschrottteile.

Diese sind getrennt durch den Abfallerzeuger und –besitzer zu sammeln und den entsprechenden Erfassungssystemen/-angeboten zuzuführen und damit dem ZEW zu überlassen.

Neben diesen Abfällen ist auch das Anfallen von haushaltsunüblichen Abfällen möglich.

Hierzu gehören beispielsweise Asbest- und Mineralfaserabfälle.

Bis zu einer Kleinmenge von 2 t ist eine Abgabe am ELC Horm oder ELC Warden möglich. Größere Mengen (meist aus dem gewerblichen Bereich) sind an der Deponie der Vereinigten Ville in Erftstadt oder an der Deponie Brüggen II ordnungsgemäß anzuliefern. Näheres unter „Gewerbeabfall“.