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Aktueller Stand zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

01.09.11

Zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht wird seit Ende letzten Jahres der Entwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf Bundesebene diskutiert.

Der momentane Diskussionsstand stellt sich zum heutigen Zeitpunkt wie folgt dar: Der Entwurf wurde am 30.03.2011 vom Bundeskabinett beschlossen und an den Bundesrat und den deutschen Bundestag weitergeleitet.

In erster Lesung im Bundestag, die Mitte Juni stattfand, bestand hinsichtlich der Aspekte „gewerbliche Sammlungen“, „Überlassungspflichten“ sowie „Zuständigkeiten“ große Uneinigkeit zwischen den Fraktionen. Am 19. September werden daher 11 Experten, die von den einzelnen Parteien benannt wurden, zu den Inhalten und Folgen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundestag vortragen.

Zur Schaffung einer Rechtsgrundlage in Gestalt eines Wertstoffgesetzes oder einer Wertstoffverordnung zur Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“ durch das Bundesumweltministerium bis zum 1. Halbjahr 2012, fand im Juni dieses Jahres ein Planspiel, bestehend aus Teilnehmern aus der Entsorgungswirtschaft, den Kommunen, Umweltverbänden, Herstellern, Verbrauchern sowie dem Handel statt. Der Abschlussbericht soll bis Ende August vorliegen. Im September findet eine Vorstellung der Eckpunkte durch das BMU im zuständigen Fachausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit statt. Tendenzielle Übereinstimmung gab es darin, dass die ökologischen Ansprüche an eine erweiterte Wertstofferfassung und die ökologischen Vorgaben für das Recycling hoch sein sollten und dass eine bürgerfreundliche und kosteneffiziente Wertstofferfassung geschaffen werde.  Ferner zeigte sich, dass das Modell A  (erweiterte Produktverantwortung in privater Trägerschaft) laut Analyse auf 77 % und das Modell B (geteilte Finanzierung zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgern / Herstellern und Vertreibern sowie kommunale Organisationsverantwortung bei der Erfassung) auf 54,6 % kam.

Die EU-Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, die in der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgegebene 5-stufige Abfallhierachie künftig konsequenter umzusetzen und warnt vor einer Einschränkung des Wettbewerbs für verwertbare Abfälle aus privaten Haushalten. Die Bundesregierung verteidigt daher ihre Regelungen zur gewerblichen Sammlung insoweit, als dass sie erhebliche Verstöße gegen das Europarecht befürchtet, wenn weiterhin eine einseitige Verschiebung zu Gunsten der Kommunen bei Schaffung von engen Voraussetzung an eine gewerbliche Sammlung stattfindet. Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht das Altpapierurteil aus Juni 2009 zur Zulassung gewerblicher Sammlungen als mit Unionsrecht vereinbar gewertet, womit es den Befürchtungen seitens der Bundesregierung und der EU-Kommission, die engen Grenzen gewerblicher Sammlungen könnten gegen europäisches Recht verstoßen, widerspricht.

Interessant erscheint in diesem Zusammenhang auch die fristgerechte Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Gestalt eines Gesetzes in Österreich: Hier findet sich keine Regelung zu den gewerblichen Sammlungen, was von Seiten der EU-Kommission ohne Einwände akzeptiert wurde. Die Bundesregierung weicht jedoch von ihrem Standpunkt ab, die Wertstofftonne als einzig mögliche Form der Wertstofferfassung zuzulassen. In Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur könnten auch andere haushaltsnahe Hol- oder Bringsysteme umgesetzt werden. Folglich würde der Begriff „Wertstofftonne“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz durch „Wertstofferfassung“ ersetzt werden.