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Consumer Package der EU-Kommission: Maßnahmenpaket ist großer Schritt beim Verbraucherschutz und bei Abfallvermeidung

22.3.2023

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Die Europäische Kommission hat heute ein sogenanntes „Verbraucherpaket“ (Consumer Package) vorgeschlagen. Darin geht es zum einen um das Recht auf Reparatur, zum anderen richtet es sich gegen sogenanntes Greenwashing.

Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, sagt dazu:

„Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich das Verbraucherpaket, wie es die EU-Kommission vorschlägt. Das Maßnahmenpaket wird uns europaweit einen großen Schritt voranbringen beim Verbraucherschutz und bei der Vermeidung von Abfällen. Das wurde auch Zeit. Wir haben ebenso wie das Europäische Parlament schon lange ein Recht auf Reparatur gefordert. Genauso lange setzen wir uns dafür ein, dass Hersteller Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen dürfen, indem sie umweltschädliche Produkte als „grün“ und nachhaltig deklarieren.

Wer konsumiert, muss auch das Recht und die Möglichkeit haben, seine Konsumgüter selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen

Nachfolgende Generationen werden sich fragen, warum es so lange gedauert hat, bis das Recht auf Reparatur in Kraft getreten ist. Es kann im Jahr 2023 nicht mehr sein, dass Handys jedes Jahr ersetzt werden müssen, weil der Akku nicht austauschbar ist oder ein Fön und ein Toaster nicht reparabel sind – Konsumgüter, die wir alle zuhause haben und bei deren Herstellung jeweils erhebliche Mengen an Rohstoffen verbraucht wurden. Wer konsumiert, muss auch das Recht und die Möglichkeit haben, seine Konsumgüter selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen. Nur wenn die Wiederverwendung ermöglicht wird, können wir unnötige Abfälle vermeiden und kommen unserem Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft näher.

Erfreulicherweise gibt es seit Längerem auch in vielen kleineren Orten bereits Repair Cafés als kleinere Leuchtturmbeispiele. Werkstätten oder Reparaturinitiativen werden inzwischen teils finanziell gefördert und in Großstädten haben sich Recyclinghöfe zu Wiederverwendungszentren entwickelt. In der heutigen globalisierten Zeit, in der über Grenzen hinweg auf dem europäischen Binnenmarkt produziert, gekauft und konsumiert wird, ist es dringend erforderlich, dass ein solches Recht auf Reparatur auf europäischer Ebene geregelt wird.“

Auf lokaler und regionaler Ebene gibt es in Deutschland als Pilotprojekt einen Reparaturbonus in Leipzig und in Thüringen: Hier werden 50 Prozent der Reparaturkosten aus öffentlichen Mitteln übernommen, um die Bereitschaft zur Reparatur unter Verbraucherinnen und Verbrauchern zu fördern.

Unternehmen dürfen sich keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Verbraucher täuschen

Zum zweiten Vorschlag der Kommission gegen „Greenwashing“ sagt Hasenkamp: “Wir befürworten seit Langem die Einführung einheitlicher EU-Vorschriften für die Einhaltung freiwilliger grüner Angaben. Es darf nicht sein, dass sich Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie die Verbraucher über vermeintlich positive Umwelteigenschaften ihrer Produkte täuschen.

Wir begrüßen daher im Sinne der Nachhaltigkeit und des Verbraucherschutzes, wenn nun Herstellerangaben EU-weit einheitlich und transparent erfolgen müssen. Das gilt für Herstellungsverfahren, dabei verwendete Materialien und die aufgewendete Energiemenge genauso wie für Emissionen aus den Prozessen und deren Auswirkungen und Angaben zur Schonung der Wasserressourcen sowie zur Langlebigkeit.“