EU-Kreislaufwirtschaftspaket mit höheren Recyclingquoten
Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Heute hat das Europäische Parlament das EU-Kreislaufwirtschaftspaket in Straßburg verabschiedet. Dessen Ziel ist es, Recycling in der EU zu fördern – auch durch höhere verbindliche Quoten.
Bis 2030 sollen mindestens 60 Prozent und bis 2035 nicht weniger als 65 Prozent der Siedlungsabfälle, also Hausmüll und haushaltsähnlicher Abfall, recycelt werden. Für Verpackungsabfälle sind die Quoten höher: Ab 2025 müssen 65 Prozent und ab 2030 sogar 70 Prozent recycelt werden.
An dieser Stelle macht die EU Unterschiede bei den sogenannten Materialströmen: Zum Beispiel gilt für Kunststoffverpackungen eine verpflichtende Recyclingquote von 50 Prozent bis 2025 und 55 Prozent bis 2030. Besonders dieses Ziel bewertet der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) als positives Zeichen für die europäische Kreislaufwirtschaft, gerade mit Blick auf die steigenden Verpackungsabfälle. Der VKU mahnt jedoch: „Recycling ist gut, Abfälle vermeiden besser. Viele Kunststoffverpackungen sind faktisch nicht recycelbar. Hier hat die Politik mit der Ökodesignrichtlinie jedoch einen starken Hebel: Sie kann die Industrie in die Pflicht nehmen, ihre Produkte langlebiger und wiederverwendbar zu gestalten. Auch die Industrie hat eine Verantwortung für den Klimaschutz und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger.“
Einschränkungen für Deponien: realistisch, aber nicht ambitioniert
Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket begrenzt zudem das Entsorgen von Siedlungsabfällen auf Deponien. Bis 2035 dürfen nur noch zehn Prozent der unvorbehandelten Abfälle deponiert werden, in Ausnahmefällen gibt es eine Fristverlängerung um fünf Jahre.