Maskenpflicht an den Entsorgungszentren
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Bitte beachten Sie, dass ein Zutritt zu unseren Entsorgungszentren nur mit einem entsprechenden Mund-Nasen-Schutz erlaubt ist. Auch bitten wir um Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!