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Recht auf Reparatur kommt – EU-Rat verabschiedet Gesetz

31.5.2024

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Das ist ein guter Tag für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Das Recht auf Reparatur kann Verbraucher vom „Zwang zum Wegwerfen“ befreien. Es kann nicht sein, dass Handys jährlich ersetzt werden müssen, weil der Akku nicht austauschbar ist, oder der Fön nicht reparierbar ist. Davon profitieren bisher nur die Hersteller. Verbraucher kostet das Zeit, Nerven und bares Geld. Dank der EU gilt künftig: Konsumgüter müssen einfacher repariert werden können. Nur dann können wir Abfälle vermeiden und kommen einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft näher.

Wie bei allen EU-Gesetzen ist auch dieses Mal die Umsetzung in deutsches Recht entscheidend. Der VKU schlägt einen Reparaturfonds vor.

VKU-Sprecher: „Besonders erfreulich ist, dass jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme einführen muss, um Reparaturen zu fördern, beispielsweise über Gutscheine oder Fondslösungen. Bislang stellen nämlich die Reparaturkosten, die im Verhältnis zur Neuanschaffung eines Produkts häufig höher sind, die größte Hürde für die Wiederherstellung von Konsumgütern da. Für die anstehende nationale Umsetzung fordern wir deshalb, einen herstellerfinanzierten Reparaturfonds einzurichten. Dieser Fonds soll den Verbrauchern einen Teil ihrer Reparaturkosten erstatten.“