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Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes im Bundestag

3.2.2023

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verabschiedet. Der ZEW und der VKU begrüßen das Einwegkunststofffonds-Gesetz:

„Es ist höchste Zeit, dass die hohen kommunalen Reinigungskosten, die durch Einwegkunststoffprodukte verursacht werden, nicht länger auf die Allgemeinheit der Steuer- und Gebührenzahler abgewälzt, sondern den Herstellern auferlegt werden. Diese haben es nun in der Hand, verstärkt auf Mehrwegsysteme zurückzugreifen und umweltfreundlichere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Besonders zu begrüßen sind auch die Änderungen und Präzisierungen, die die Regierungsfraktionen noch am Gesetzestext vorgenommen haben. So soll bei der Kostenermittlung nicht nur das Gewicht, sondern auch Volumen und Stückzahl der Einwegkunststoffprodukte herangezogen werden. Dies allein entspricht auch einer wirklichkeitsgerechten Abbildung der kommunalen Entsorgungs- und Reinigungskosten, da der Aufwand z. B. beim Auflesen von Zigarettenkippen kaum vom Gewicht, sondern vielmehr von der Menge der Kippen abhängig ist. Darauf hat der VKU in seinen Stellungnahmen und in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzesentwurf im Februar dieses Jahres eindringlich verwiesen.“ 

VKU begrüßt Aufnahme von Feuerwerkskörpern in Kostentragungspflicht und Verschärfung der Evaluierungsklausel

Der VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp betont: „Auch die mittelfristige Aufnahme von Feuerwerkskörpern in die Kostentragungspflicht finden wir sinnvoll, da das Aufräumen nach Silvester erhebliche Reinigungskapazitäten bei den Kommunen bindet.

Schließlich freuen wir uns sehr über die Verschärfung der sogenannten Evaluierungsklausel. Danach ist relativ zeitnah zu überprüfen, ob der Fonds nicht auf weitere Einwegprodukte aus anderen Materialien ausgeweitet werden sollte. Damit greift der Gesetzgeber eine weitere Forderung des VKU auf, nämlich die perspektivische Erweiterung des Einwegkunststofffonds zu einem Anti-Littering-Fonds. Zukünftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein für saubere Städte, Landschaften und Gewässer erreicht und wir werden uns nun intensiv auf die Umsetzung vorbereiten!“