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Empfehlung: Pfand auf Gasdruckflaschen und -kartuschen

16.12.2021

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat aktuell eine Empfehlung zur Entsorgung von dickwandigen Gasdruckflaschen und -kartuschen veröffentlicht.  An deren Erarbeitung war der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beteiligt.

Dazu der VKU: „Gasdruckflaschen und –kartuschen begegnen uns im Alltag immer häufiger, so z. B. für Luftballons bei Hochzeiten und Kindergeburtstagen oder auch als Teil der Campingausrüstung. In der Vergangenheit haben solche Behältnisse in mechanischen Sortieranlagen für Restabfälle und Wertstoffe und in Müllverbrennungsanlagen zu Problemen und größeren Sachschaden geführt.

Der Grund: Gerade dickwandige Gasdruckflaschen und -kartuschen können aufgrund ihres Gewichts und ihrer Festigkeit die Sortieraggregate und Verbrennungskessel erheblich beschädigen. Die Empfehlung des Beirats, ein Pfand auf solche Behältnisse zu erheben, begrüßen wir daher sehr.“

Zum Hintergrund:

Bei dickwandigen Gasdruckflaschen und -kartuschen handelt es sich streng genommen um Verpackungen, die aber für die reguläre Entsorgung im gelben Sack zu groß, zu schwer und damit völlig ungeeignet sind. Sie landen also häufig im Restmüll oder zur Verschrottung auf den Recyclinghöfen. Vor der Verschrottung müssen sie allerdings aufwändig entgast und dafür aufgeschnitten werden, was sehr mühsam und damit teuer ist. Zudem bedeutet die Verschrottung von Gasdruckflaschen und -kartuschen nach einmaligem Gebrauch eine vermeidbare Ressourcenverschwendung.

„Damit nun gesundheitliche Gefahren für das Personal und mögliche Schäden an den Anlagen ausgeschlossen werden, plädieren wir für eine praxistaugliche, sichere und darüber hinaus auch ökologisch sinnvolle Pfandregelung für ausgediente Gasdruckflaschen und -kartuschen statt des bisherigen, nicht praxistauglichen Entsorgungswegs über die Verpackungsentsorgung“, so Hasenkamp. „Die Initiative der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister für eine Bepfandung solcher Flaschen ist daher richtig und wichtig. Wir unterstützen die Empfehlung für die Einführung eines Pfandsystems, wie es z. B. bei CO2-Kartuschen für Wassersprudelgeräte schon gängige Praxis ist. Zu achten ist dabei auf eine angemessene Höhe des Pfandbetrags, um die Wirksamkeit eines solchen Pfandsystems zu garantieren.

Wir appellieren vor diesem Hintergrund an die neue Bundesregierung, in der nun begonnenen 20. Legislaturperiode bald eine Regelung für eine gesicherte und gefahrlose Entsorgung von dickwandigen Gasdruckflaschen und -kartuschen für den privaten Gebrauch zu schaffen.“