Sonstige Abfälle zur Beseitigung oder Verwertung.

Als sonstige Abfälle zur Beseitigung oder Verwertung fallen außerdem an:

  • Restabfälle
  • Sperrmüll
  • Altpapier
  • Altkleider

Diese sind getrennt durch den Abfallerzeuger und –besitzer zu sammeln und den entsprechenden Erfassungssystemen/-angeboten zuzuführen und damit dem ZEW zu überlassen.

Neben diesen Abfällen ist auch das Anfallen von haushaltsunüblichen Abfällen möglich.

Hierzu gehören beispielsweise Asbest- und Mineralfaserabfälle.

Bis zu einer Kleinmenge von 1 t ist eine Abgabe an den Entsorgungszentren Horm oder Warden möglich. Größere Mengen (meist aus dem gewerblichen Bereich) sind an der Deponie Horm (DDG) in Hürtgenwald, der Deponie der Vereinigten Ville in Erftstadt oder an der Deponie Brüggen II ordnungsgemäß anzuliefern. Näheres unter „Gewerbeabfall“.