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„Mehrweg hat mehr Wert“ - neue Regelungen des Verpackungsgesetzes ab 2023

7.11.2022

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Ab dem 1. Januar 2023 treten die Regelungen der §§ 33, 34 des Verpackungsgesetzes in Kraft: Danach wird das zusätzliche Angebot von Mehrweg-Lösungen für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken für viele Gastronomie-Betriebe zur Pflicht.

In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen (Quelle: Bundesregierung 2021). Die dann geltenden Regelungen im Verpackungsgesetz sollen dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und damit die Umwelt und das Klima zu schonen.

Die wichtigsten Inhalte zur Mehrwegpflicht des Verpackungsgesetzes sind in dem AWA-Infoflyer übersichtlich für die unterschiedlichen Betriebsgrößen zusammengestellt.

Egal, ob Gastronomie-Betrieb, Stadt oder Gemeinde, Bürger*innen u.v.a. im Verbandsgebiet des ZEW: Die Abfallberatung der AWA Entsorgung GmbH als beauftragte Dritte des ZEW informiert und berät Sie hier gerne!